
Immobilienkauf in der Dominikanischen Republik
Ein umfassender Leitfaden für internationale Investoren
In der Dominikanischen Republik gibt es keine Beschränkungen für Ausländer oder im Ausland lebende Dominikaner, die in Immobilien investieren und Eigentum erwerben möchten.
Es wird dringend empfohlen, vor einem Immobilienkauf rechtlichen Rat bei einem qualifizierten Immobilienanwalt einzuholen.
Ein Anwalt kann Sie durch die rechtlichen Komplexitäten führen und einen reibungslosen Ablauf sicherstellen.
Hauptvorteile
Keine Beschränkungen
Ausländische Käufer haben dieselben Eigentumsrechte wie Einheimische
Wachsender Markt
Stetige Wertsteigerung und Vermietungsmöglichkeiten
Rechtssicherheit
Transparentes Grundbucheintragsverfahren
Hauptvorteile für ausländische Käufer
Gleiche Eigentumsrechte
Ausländische Investoren genießen dieselben Eigentumsrechte wie dominikanische Staatsbürger
Aufenthaltsmöglichkeiten
Immobilienbesitz kann zu Aufenthaltserlaubnissen führen
Steuervorteile
Grundsteuerbefreiungen für qualifizierende Immobilien
Mieteinnahmen
Starker Mietmarkt, besonders in Touristenregionen
Rechtliches Vorverfahren vor dem Kauf
Vor dem Kauf sollte ein Anwalt den Rechtsstatus der Immobilie prüfen. Die rechtliche Vertretung des Käufers stellt sicher, dass alle Dokumente in Ordnung sind und die Immobilie einen einwandfreien Eigentumstitel hat.
Eigentumsurkunde
Amtliche Eigentumsbescheinigung aus dem Grundbuchamt
Vermessungsplan
Amtlicher Katasterplan mit Grenzen und Abmessungen
Identitätsnachweise
Personalausweis oder Reisepass des Verkäufers
Steuerbescheinigung
Bescheinigung über den Grundsteuerstatus (IPI)
Firmenunterlagen
Unternehmensdokumente wenn der Verkäufer eine Firma ist
Wohnungseigentumsordnung
Regelwerk bei Eigentum in einer Wohnanlage
Hauptvorteile
Hauptvorteile
Century 21 Perdomo verfügt über erfahrene Immobilienanwälte, die Sie durch den gesamten Prozess begleiten - von der Due-Diligence-Prüfung bis zur finalen Eigentumsübertragung
Eigentumsübertragungsprozess
Für die Eigentumsübertragung sind folgende Schritte erforderlich:
Unterzeichnung des Kaufvertrags
Tag 1Der Kaufvertrag muss notariell beglaubigt werden. Bei verheirateten Verkäufern muss auch der Ehepartner unterschreiben.
Immobilienbewertung
Tag 7-14Ein amtliches Gutachten der Steuerbehörde (DGII) einholen.
Zahlung der Steuern
Tag 15-20Zahlung der 3%igen Übertragungssteuer basierend auf dem DGII-Gutachtenwert.
Dokumenteneinreichung
Tag 21-30Einreichung des Übertragungsvertrags, Eigentumsnachweis des Verkäufers, DGII-Dokumente und Identitätsnachweise beim Grundbuchamt.
Neue Eigentumsurkunde
Tag 31-45Das Grundbuchamt stellt eine neue Eigentumsurkunde auf den Namen des Käufers aus.
Kostenaufschlüsselung
Kostenüberblick beim Immobilienkauf:
Anwaltshonorare
1% des Kaufwerts (mindestens 1.000 US$)
Übertragungssteuer
3% des geschätzten Immobilienwerts
Nebenkosten
Ca. 250 US$
Maklerprovision
5-10% des Immobilienwerts
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Steuerinformationen
Übertragungssteuern
Die Grunderwerbssteuer beträgt 3% des geschätzten Werts plus 250 US$ Nebenkosten.
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Erbschaft von Immobilien durch Ausländer
Es gibt keine Beschränkungen für Ausländer, die in der Dominikanischen Republik Immobilien erben.
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RealEstateLawyer.inheritance.residentTitle
3% für in der Dominikanischen Republik ansässige Erben
RealEstateLawyer.inheritance.examples.resident.propertyValue
RealEstateLawyer.inheritance.examples.resident.taxAmount
RealEstateLawyer.inheritance.nonResidentTitle
4,5% für im Ausland lebende Begünstigte
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RealEstateLawyer.inheritance.examples.nonResident.taxAmount
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Unternehmensgründung nach dominikanischem Recht
Für die Gründung einer dominikanischen Gesellschaft zur Immobilienverwaltung oder -erwerb gibt es zwei Haupttypen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.R.L.)
Capital Requirement
Mindestkapital: RD$100.000,00
Gesellschafter
Mindestens 2, maximal 50 Gesellschafter
Geschäftsführung
Nur ein Geschäftsführer erforderlich (natürliche Person)
Haftung
Haftung beschränkt auf Kapitaleinlage
Empfohlen für
- Mittlere Immobilieninvestitionen
- Mehrere Investoren oder Familienmitglieder
- Geschäftsaktivitäten über Immobilienbesitz hinaus
Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung (E.I.R.L.)
Mindestkapital
Kein Mindestkapital
Ownership
Keine Gesellschafter, nur ein Eigentümer (natürliche Person)
Management
Wird vom Eigentümer geführt
Best For
- Einzelne Immobilieninvestitionen
- Einzelinvestoren
- Einfache Unternehmensstrukturen
- Geringerer Verwaltungsaufwand
Rechtliche Unterstützung bei Unternehmensgründung
Century 21 Perdomo arbeitet mit erfahrenen Juristen zusammen, die Sie bei der Gründung dominikanischer Gesellschaften für Immobilieninvestitionen unterstützen.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Ausländer können Strandgrundstücke mit denselben Rechten wie Einheimische besitzen.
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